GRUNDERWERBSSTEUER NRW
Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Oktober 2011 werden Grundstückskäufe mit dem erhöhten Satz von 5 % besteuert. Zu beachten! Die Grunderwerbssteuer entsteht grundsätzlich mit dem Abschluss des rechtswirksamen und notariell beurkundeten Kaufvertrages. Die Übergabe des Grundstücks, die Grundbucheintragung und auch die Kaufpreiszahlung haben keinen Einfluss auf die Entstehung der Steuer.
Lange betrug der Steuersatz für den Erwerb von Immobilien in Deutschland einheitlich 3,5 Prozent. Inzwischen können die Bundesländer die Höhe der Grunderwerbsteuer selbst bestimmen. Dies haben die Landesregierungen genutzt und draufgepackt. Der Steuersatz in den verschiedenen Bundesländern ist jetzt unterschiedlich hoch und nähert sich in den meisten Bundesländern dem Satz von 5 Prozent an. Nur Bayern, Hessen und Sachsen behalten vorerst den Steuersatz von 3,5 Prozent.