Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Grundsätzliches

Unsere Makler-Dienstleistungen werden ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) angeboten. Diese AGB werden spätestens mit Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen gültig.

Detailliertes

Unsere Tätigkeiten als Makler erfolgen im Rahmen der §§ 652 ff. des BGB, der allgemein kaufmännischen Grundsätze und Gebräuche unter Einhaltung der Standesregeln unserer Berufsgruppe. Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis oder die Vermittlung von Kauf- oder Mietverträgen über Grundstücke, Häuser, Wohnungen, Renditeobjekte oder grundstücksgleichen Rechten (im Weiteren Immobilien genannt) ausgerichtet.

2. Provisionshöhe

Für die Vermittlung oder den Nachweis zum Abschluss von Verträgen erhält der Makler

  • bei Grundstückskaufverträgen oder wirtschaftliche ähnlichen Geschäften 3 % vom Kaufpreis
  • bei Vermietung von Wohnräumen 2 Monatsmieten
  • bei Vermietung von Gewerberäumen, Verpachtung, Leasing oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 2 Monatsmieten, bei einer Vertragslaufzeit über 5 Jahre 3 % der Vertragsmiete
  • Optionszeiten erhöhen die Vertragsmiete entsprechend.

Hinzu kommt die jeweils gültige Mehrwertsteuer.

3. Provisionsfälligkeit

Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrages verdient und gegen Rechnungsstellung fällig. Wird die Courtage nicht pünktlich gezahlt, ist die Courtage mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 1. Tag des Verzuges zu verzinsen. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber den Nachweis führt, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
Die Provision beinhaltet alle Nebenkosten und Aufwendungen des Maklers für Schreibauslagen, Porti, Anzeigen etc., soweit nichts anderes vereinbart ist.

4. Provisionsanspruch

Wird mit dem vom Makler nachgewiesenen Vertragspartner ein Vertrag mit abweichendem Inhalt oder über einen anderen Gegenstand geschlossen als ursprünglich angestrebt, so bleibt die Provisionspflicht gleichermaßen bestehen, so lange die wirtschaftliche Identität des Vertrages gewahrt bleibt und der vom Auftraggeber erstrebte Zweck mit gleichem Erfolg erreicht wird.

5. Doppeltätigkeit

Der Makler behält sich ausdrücklich vor, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden

6. Weitergabe an Dritte

Der Auftraggeber ist verpflichtet, jede Weitergabe der von dem Makler erteilten Informationen an Dritte zu unterlassen. Hierzu bedarf er der ausdrücklich schriftlichen Genehmigung des Maklers. Im Falle eines Verstoßes hiergegen, insbesondere im Fall der Weitergabe eines Nachweises, haftet er dem Makler für die diesem entgangene Provision, wenn ein Vertragsschluss folgt. Schadensersatzansprüche des Maklers können zusätzlich geltend gemacht werden.

7. Aufwendungsersatz

Verletzt der Auftraggeber seine Vertragspflichten, kann der Makler Schadenersatz verlangen. Als Schadensposition kann er dabei Ersatz der entstandenen Auslagen, eine angemessene Entschädigung für den nutzlosen Arbeitsaufwand sowie gegebenenfalls den entgangenen Gewinn geltend machen. Dem Auftraggeber steht der Nachweis offen, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

8. Beurkundung / Vertragsabschluss

Die Maklerin hat das Recht auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Erfolgt der Vertragsabschluss in Abwesenheit der Maklerin, so ist der Kunde verpflichtet der Maklerin Auskunft über Vertragspartner und Vertragskonditionen zu erteilen.

9. Objektinformationen

Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem Dritten stammen und von ihm, dem Makler, weder auf ihre Richtigkeit noch auf ihre Vollständigkeit überprüft worden sind. Es ist Sache des Auftraggebers, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.

10. Haftung

Der Makler haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Maklers, seiner Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
Der Makler haftet unbeschränkt für schuldhaft verursachte Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften. Er haftet darüber hinaus für solche Schäden, welche der Makler in Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht hat, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages erst ermöglicht. In diesen Fällen ist die Haftung jedoch der Höhe nach beschränkt auf den typischerweise voraussehbaren Schaden. Eine Gewähr für die durch den Makler angebotenen Objekte und die Bonität der vermittelten Vertragspartner wird nicht übernommen. Jede weitere Haftung des Maklers ist ausgeschlossen.

11. Abweichende Regelungen

Jede Ergänzung oder Änderung dieser Geschäftsbedingungen muss schriftlich erfolgen und bedarf der Schriftform, was auch für die Schriftformklausel selbst gilt.

12. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Gelsenkirchen, soweit ein Maklervertrag mit einem Vollkaufmann geschlossen wird.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksamen Regelungen sind durch solche zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem ursprünglichen Vertragswillen der Parteien in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommen.